Was heißt qualifiziert, was bedeutet unser Qualitätssiegel im Branchenverzeichnis
In Spanien kommt es oft vor, daß sich Dienstleister oder Handwerker anbieten ohne über eine entsprechende Qualifikation zu verfügen.
So stellen wir in vielen Fällen fest, daß Handwerker mitunter nicht in ihrem angegeben Beruf ausgebildet sind. Zum Teil fehlen die behördlichen Genehmigungen,
z.B. für Elektrik, was Bauherren bei der Endabnahme eines Bauvorhabens vor große Probleme stellt.
Handwerkskammern, wie wir sie aus Deutschland kennen gibt es nicht.
Verbraucher gehen Geschäftsbeziehungen mit Firmen ein, die Briefköpfe präsentieren und den Anschein einer ordnungsgemäßen Eintragung im spanischen Handelsregister vortäuschen. Falsche Angaben treten dann erst zu Tage, wenn man aufgrund von Regressen Anwälte bemüht. Dann laufen die Ansprüche meist ins Leere.
Bestimmte Berufsgruppen, Ärzte, Anwälte, Architekten etc. werden zugelassen und müssen bei ihrer Kammer gemeldet sein.
Wir prüfen vor Eintrag ins Branchenverzeichnis und der Vergabe des Qualitätssiegels die Qualifikation eines Handwerkers, die Zulassung von Dienstleistern und Handelsregistereintragung.
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