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Wer kann im (vs) branchenverzeichnis inserieren?
Bei Berufen, die in Spanien einer Zulassung bedürfen, beispielsweise Installateure oder Elektriker, ist die Zulassungsnummer der Behörde ausreichend. Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Zahnärzte, Architekten oder Berater weisen ihre Qualifikation durch Hinterlegung ihrer Zulassungsnummer oder Kammereintragung in Spanien nach. Alle sonstigen Anbieter müssen Ihre Qualifikationen durch Lehrgangsurkunden oder nachgewiesener Firmenschulungen ausweisen.
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